Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs
Seit dem 01.01.2025 haben die Ärztekammern auf Antrag Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab des Ausbildungsberufes „Medizinische Fachangestellte“ durchzuführen.
Die AG „Feststellungsverfahren“ unter der Leitung von Herrn Dr. Schulte Westenberg, Sächsische Landesärztekammer, und Herrn John, Ärztekammer des Saarlandes, wurde vom Vorstand der Bundesärztekammer beauftragt, die hierfür erforderlichen Instrumente (Verfahrensordnung, Verwaltungsvereinbarung und Feststellungsinstrumente) zu entwickeln und den Umsetzungsprozess in den Ärztekammern zu begleiten.
Um sich einen Überblick über den bisherigen Umsetzungsstand in den Ärztekammern zu verschaffen, bittet die AG „Feststellungsverfahren“ um die Beantwortung der angefügten Fragen.
Copyright Hindergrundbild: Ralf Klingelhöfer, Berlin
Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin
Telefon: (030) 4004 56-0 / Telefax: (030) 4004 56-379